KommFrei e.V. Großkommune Gründungsgruppe

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Inhaltsfreies Layoutbildchen Gemeinsame Ökonomie

GEMeinsameÖKonomie

Innerhalb unserer Gruppe wollen wir unseren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren. Das heißt, alle laufenden Einnahmen werden dazu benutzt, die gemeinsamen und die individuellen Bedürfnisse zu befriedigen.

Wir wissen, dass damit das Geld zu einem verbindenden Faktor wird, anstelle – wie sonst üblich – eher einen trennenden Tatbestand zwischen Menschen schafft.

Wir sind gefordert, unsere eigenen Bedürfnisse zu hinterfragen, sie aber auch ggf. zu vertreten. Und wir werden lernen, auch die Bedürfnisse der anderen zu verstehen, zu akzeptieren, oder auch ggf. „Nein“ zu Bedürfnissen zu sagen.

Die gemeinsame Verantwortung für das finanzielle Auskommen wird uns immer wieder viele Diskussionen bescheren. Sie wird uns aber auch verbinden und uns ein intensiveres gegenseitiges Verständnis ermöglichen. Nicht zuletzt entlastet die GemÖk jedeN einzelneN von der alleinigen wirtschaftlichen Verantwortung für sich. Sie kann uns zu Lösungen führen, die uns als einzeln wirtschaftenden Menschen oft nicht einfallen oder nicht zur Verfügung stehen.

Wie wir mit dem Einbringen des Vermögens Einzelner umgehen wollen, ist in der folgenden Grafik dargestellt.

Dein Kapital 100%
Bei Eintritt min 25%
als
Schenkung
der Rest steht der Kommune als zinsloses Darlehen zur Verfügung und max. 25%
kann
eingefroren werden
0-10 Jahre

wird während 10 Jahren in gleichen Teilen umverteilt max.10 Jahre
10- 20 Jahre

    nach spätestens 10 Jahren wird auch dieses Kapital als zinsloses Darlehen eingebracht und während 10 Jahren in gleichen Teilen umverteilt
Nach 20 Jahren ist das Kapital Umverteilt
50% Vermögensökonomie
50% Ausstiegsfonds

Erläuterung zur Grafik:

Den Zeitraum über 20 Jahre und die Aufteilung des Vermögens in die einzelnen Bestandteile (Schenkung, zinsloses Darlehen, Eingefroren) haben wir gewählt, um jeder und jedem Zeit zu lassen, das Gefühl der Sicherheit, das man oft mit Geld verbindet, in der Gemeinschaft zu finden

Mindestens 25% des gesamten
Vermögens wird der Kommune
sofort bei Eintritt als Schenkung zur
Verfügung gestellt.

Maximal 25% des gesamten
Vermögens können 10 Jahre lang
unangetastet in persönlichem Besitz
verbleiben, danach werden sie der
Kommune als zinsloses Darlehen
zur Verfügung gestellt und innerhalb
von 10 Jahren umverteilt.

Der Rest wird der Kommune sofort
bei Eintritt als zinsloses Darlehen
zur Verfügung gestellt und innerhalb
von 10 Jahren umverteilt.

Die Grafik betrifft nur das verfügbare Kapital. Bestehende Festlegungen (zurückfließende Kredite, Anlagen) müssen individuell beurteilt und an diesem Modell orientiert behandelt werden.
Die Zeiträume zur Umverteilung der Vermögen sind die maximal möglichen.
Kürzere Zeiten sind möglich, wenn das Vertrauen z.B. schon nach 5 Jahren gewachsen ist.
Andere Regelungen für Einstiegsverträge sind möglich.
Alle Einstiegsverträge müssen im Konsens angenommen werden.

Grund und Boden, die Gebäude und die Produktionsmittel werden selbstverständlich uns allen gehören.

Erläuterungen

Eingefrorenes Kapital:

Kapital, welches persönliches Eigentum bleibt und über das während der Kommune-Mitgliedszeit nicht verfügt werden darf. Gewinne daraus, die den Erhalt des Kapitalwertes übersteigen, fließen über die Alltagsökonomie in die Kommune ein. Besonderheiten der Zugriffsmöglichkeit müssen geklärt werden (z.B. Unterhaltszahlungen aus Vorkommunezeit, Spenden), und Modalitäten bezüglich Werterhalt und entstehende Kommunekosten.

Umverteilung:

Die Rückzahlungen der zinslosen Kredite der Kommunemitglieder fließen nicht als persönliches Einkommen in die Alltagsökonomie, sondern in das gemeinsame Investitionskapital und den Ausstiegsfonds, wodurch eine zeitlich festgelegte Umverteilung des Vermögens erreicht wird. Genau festgelegt werden müssen die Zeitpunkte der Umverteilung (Jahresanfang/-ende?), und die entsprechende Auszahlung im Ausstiegsfall.


Ausstiegsfonds:

Jedes Kommunemitglied formuliert schriftlich beim Einstieg seinen bedürfnisorientierten Ausstiegsvertrag. Dieser muß im Konsens angenommen werden.

Altenfonds:

Spätestens 10 Jahre nach ihrer Gründung !
bildet die Kommune einen Altenfonds, in dem Kapital zur Altersversorgung eingezahlt wird.

Kinderfonds:

Spätestens 10 Jahre nach ihrer Gründung !
bildet die Kommune einen Kinderfonds, in dem Kapital z.B. für Ausbildungen eingezahlt wird.

Beschluss zu staatlichen Geldern

Zur gemeinsamen Ökonomie gehört für  uns auch der Umgang mit staatlichen Geldern und Förderungen.
Wir haben dazu folgenden Beschluss gefaßt:

Ø    Wir nehmen alle staatliche Förderung und Unterstützung in Anspruch von der wir denken, dass sie uns mehr hilft als schadet.

Ø    Die Gesamtförderung sollte 30% der Einnahmen nicht überschreiten.

Wir sehen keinen Vorteil im generellen Verzicht auf Förderung. Daher sind wir generell bereit, staatliche Gelder anzunehmen, wenn sie unseren Vorstellungen nicht widersprechen. Allerdings wollen wir verhindern, dass die Kommune zu abhängig von staatlichen Geldern wird, so dass deren Wegfall das Projekt gefährden würde, von daher halten wir eine Obergrenze für angebracht.

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   Letzte Aktualisierung: 15.02.05  HP:www.kommfrei.de  email: KommFrei@gmx.de